- komparative Kosten
- kọmparative Kosten[auch -'tiːvə -], Außenwirtschaftstheorie: das Verhältnis der Produktionskosten zweier Güter, wobei die Produktionskosten des Gutes A im Verhältnis zu den Produktionskosten des Gutes B ausgedrückt werden. Die Theorie der komparativen Kosten wurde von D. Ricardo in Verallgemeinerung des Theorems der absoluten Kostenvorteile von A. Smith entwickelt und von G. von Haberler weitergeführt. Sie liefert den klassischen Erklärungsansatz für das Zustandekommen von Außenhandelsaktivitäten. Nach dem Ricardo-Theorem lohnt sich Außenhandel nicht nur dann, wenn zwischen Ländern bei der Herstellung des gleichen Gutes absolute Kostenvorteile bestehen, sondern auch, wenn ein Land bei der Produktion aller Güter dem Ausland unterlegen ist. Werden die komparativen Kosten für zwei Länder miteinander verglichen, so kann das Land mit den für beide Güter zusammen absolut höheren Kosten ein günstigeres Kostenverhältnis haben, den komparativen Kostenvorteil. Es lohnt sich dann für ein Land, sich auf die Produktion jener Güter zu konzentrieren, bei denen es vergleichsweise Kostenvorteile besitzt, und diese auszuführen und umgekehrt die Güter zu importieren, bei denen es einen komparativen Kostennachteil aufweist. Für die am Außenhandel beteiligten Länder wird die Gesamtheit der erstellten Güter größer sein als ohne Außenhandel. Die Theorie der komparativen Kosten enthält zugleich die Forderung nach Freihandel, da nur dann die Kostenvorteile, die mit einer Spezialisierung auf die in einem Land kostengünstig herzustellenden Güter einhergehen, tatsächlich entstehen.
Universal-Lexikon. 2012.